Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Dauer, Kosten, Gültigkeit
Für jeden Führerschein brauchst du eine Erste-Hilfe-Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten bei einer anerkannten Stelle, meist an einem Tag. Eine Frist gibt es nicht: Ein alter Kurs gilt weiter. Was er kostet, zeigt der Kostenvergleich.

9 Unterrichtseinheiten
GeprüftFür jeden Führerschein brauchst du eine Erste-Hilfe-Schulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, mit Theorie, praktischen Übungen und Grundwissen zur Organspende. Als Nachweis zählt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Stelle oder eines öffentlichen Trägers wie Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei. Anbieten dürfen den Kurs Stellen mit amtlicher Anerkennung nach § 68 FeV oder Stellen, die ein Unfallversicherungsträger ermächtigt hat; der Kurs ist inhaltlich identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung.
Quelle: FeV § 19 Schulung in Erster Hilfe · FeV § 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2015) · geprüft 14.10.2026
Unbefristet gültig
GeprüftDie FeV nennt für den Erste-Hilfe-Nachweis keine Befristung. Erweiterst du deine Fahrerlaubnis oder lässt sie neu erteilen, brauchst du keinen neuen Kurs, wenn du schon früher an einer solchen Schulung teilgenommen hast. Laut Stadt Dortmund reicht ein alter Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (8 Unterrichtsstunden) bei einer Erweiterung aber nicht: Dann ist der Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten nachzuweisen; frag im Zweifel deine Führerscheinstelle.
Quelle: FeV § 19 Abs. 2 · Stadt Dortmund: Führerschein, Erste-Hilfe-Nachweis · geprüft 14.10.2026
Wer keinen Kurs braucht
GeprüftKeinen Erste-Hilfe-Nachweis brauchst du unter anderem mit ärztlicher oder zahnärztlicher Approbationsprüfung, einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (zum Beispiel Medizinische Fachangestellte) oder mit einer Sanitäts- oder Rettungsdienstausbildung. Auch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold zählt.
Quelle: FeV § 19 Abs. 3 · geprüft 14.10.2026
Was gilt, laut Quelle
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| Regel | Was gilt | Stand |
|---|---|---|
| Erste-Hilfe-Schulung für den Führerschein (FeV § 19) | Für jeden Führerschein brauchst du eine Erste-Hilfe-Schulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, mit Theorie, praktischen Übungen und Grundwissen zur Organspende. Als Nachweis zählt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Stelle oder eines öffentlichen Trägers wie Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei. Anbieten dürfen den Kurs Stellen mit amtlicher Anerkennung nach § 68 FeV oder Stellen, die ein Unfallversicherungsträger ermächtigt hat; der Kurs ist inhaltlich identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. FeV § 19 Schulung in Erster Hilfe · FeV § 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2015) | Geprüft geprüft 14.10.2026 |
| Gilt ein alter Kurs für den Führerschein noch? | Die FeV nennt für den Erste-Hilfe-Nachweis keine Befristung. Erweiterst du deine Fahrerlaubnis oder lässt sie neu erteilen, brauchst du keinen neuen Kurs, wenn du schon früher an einer solchen Schulung teilgenommen hast. Laut Stadt Dortmund reicht ein alter Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (8 Unterrichtsstunden) bei einer Erweiterung aber nicht: Dann ist der Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten nachzuweisen; frag im Zweifel deine Führerscheinstelle. FeV § 19 Abs. 2 · Stadt Dortmund: Führerschein, Erste-Hilfe-Nachweis | Geprüft geprüft 14.10.2026 |
| Wer für den Führerschein keinen Kurs braucht | Keinen Erste-Hilfe-Nachweis brauchst du unter anderem mit ärztlicher oder zahnärztlicher Approbationsprüfung, einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (zum Beispiel Medizinische Fachangestellte) oder mit einer Sanitäts- oder Rettungsdienstausbildung. Auch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold zählt. FeV § 19 Abs. 3 | Geprüft geprüft 14.10.2026 |
| Online-Kurs für den Führerschein | Die FeV verlangt neben Theorie ausdrücklich praktische Übungen. Die Stadt Dortmund schreibt, dass online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse grundsätzlich nicht anerkannt werden; buch also einen Präsenzkurs. FeV § 19 Abs. 1 · Stadt Dortmund: Führerschein, Erste-Hilfe-Nachweis | Geprüft geprüft 14.10.2026 |
| Anerkannte Kursanbieter finden (QSEH) | Ermächtigte Ausbildungsstellen findest du bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (BG QSEH) der VBG unter www.bg-qseh.de. Seit 01.01.2015 gelten dort ermächtigte Stellen auch als amtlich anerkannt im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung, ihr Kurs passt also für Führerschein und Betrieb. Die Kriterien für die Ermächtigung stehen im DGUV Grundsatz 304-001 (Ausgabe 2022.04). DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (1.5, 3.3) · BG QSEH: Ausbildungsstellen · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2015) · DGUV Grundsatz 304-001 | Geprüft geprüft 14.10.2026 |
| Sportbootführerschein: kein Erste-Hilfe-Nachweis | Für den Antrag auf den Sportbootführerschein verlangt § 7 SpFV unter anderem Passbild, ärztlichen Tauglichkeitsnachweis und eine Kopie des Kfz-Führerscheins, aber keinen Erste-Hilfe-Nachweis. Sportbootführerscheinverordnung § 7 | Geprüft geprüft 14.10.2026 |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig?
Unbefristet. Die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt keine Frist, auch bei Erweiterung oder Neuerteilung brauchst du keinen neuen Kurs.
Quelle: FeV § 19 Abs. 2 · Stadt Dortmund: Führerschein, Erste-Hilfe-Nachweis · geprüft 14.10.2026
Wie lange dauert der Kurs?
Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, bei den meisten Anbietern an einem Tag, teils an zwei Abenden.
Quelle: FeV § 19 Schulung in Erster Hilfe · FeV § 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2015) · geprüft 14.10.2026
Wo finde ich einen anerkannten Kurs in meiner Nähe?
Bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) stehen alle ermächtigten Ausbildungsstellen. Der Nachweis gilt für den Führerschein nur von dort.
Quelle: DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (1.5, 3.3) · BG QSEH: Ausbildungsstellen · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2015) · DGUV Grundsatz 304-001 · geprüft 14.10.2026
Geht der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein online?
Nein. Die Verordnung verlangt praktische Übungen, reine Online-Kurse werden von den Führerscheinstellen nicht anerkannt.
Quelle: FeV § 19 Abs. 1 · Stadt Dortmund: Führerschein, Erste-Hilfe-Nachweis · geprüft 14.10.2026
Information und Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die genannten Verordnungen in ihrer aktuellen Fassung, im Ausland das Recht des Landes.