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Erste-Hilfe-Kurs Deutschland

Erste-Hilfe-Kurs: was du brauchst

Für jeden Führerschein brauchst du einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten, der Nachweis läuft nicht ab. Als Ersthelfer im Betrieb zahlt die Berufsgenossenschaft den Kurs, die Auffrischung ist spätestens alle 2 Jahre fällig.

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Für den Führerschein

Geprüft

Die FeV nennt für den Erste-Hilfe-Nachweis keine Befristung. Erweiterst du deine Fahrerlaubnis oder lässt sie neu erteilen, brauchst du keinen neuen Kurs, wenn du schon früher an einer solchen Schulung teilgenommen hast. Laut Stadt Dortmund reicht ein alter Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (8 Unterrichtsstunden) bei einer Erweiterung aber nicht: Dann ist der Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten nachzuweisen; frag im Zweifel deine Führerscheinstelle.

Quelle: FeV § 19 Abs. 2 · Stadt Dortmund: Führerschein, Erste-Hilfe-Nachweis · geprüft 14.10.2026

Ersthelfer im Betrieb

Geprüft

Dein Betrieb muss dafür sorgen, dass du als Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet wirst (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Die DGUV beschreibt dafür das Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten, spätestens alle 2 Jahre. Wird die Frist ausnahmsweise überschritten, muss die Fortbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgen.

Quelle: DGUV Vorschrift 1, § 26 Abs. 3 (Textfassung der Unfallkasse Brandenburg) · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Betrieblicher Ersthelfer · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (4.1, 4.2) · geprüft 14.10.2026

Anerkannte Anbieter

Geprüft

Ermächtigte Ausbildungsstellen findest du bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (BG QSEH) der VBG unter www.bg-qseh.de. Seit 01.01.2015 gelten dort ermächtigte Stellen auch als amtlich anerkannt im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung, ihr Kurs passt also für Führerschein und Betrieb. Die Kriterien für die Ermächtigung stehen im DGUV Grundsatz 304-001 (Ausgabe 2022.04).

Quelle: DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (1.5, 3.3) · BG QSEH: Ausbildungsstellen · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2015) · DGUV Grundsatz 304-001 · geprüft 14.10.2026

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Was gilt, laut Quelle

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RegelWas giltStand
Erste-Hilfe-Schulung für den Führerschein (FeV § 19)Für jeden Führerschein brauchst du eine Erste-Hilfe-Schulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, mit Theorie, praktischen Übungen und Grundwissen zur Organspende. Als Nachweis zählt die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Stelle oder eines öffentlichen Trägers wie Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei. Anbieten dürfen den Kurs Stellen mit amtlicher Anerkennung nach § 68 FeV oder Stellen, die ein Unfallversicherungsträger ermächtigt hat; der Kurs ist inhaltlich identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung.
FeV § 19 Schulung in Erster Hilfe · FeV § 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2015)
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Gilt ein alter Kurs für den Führerschein noch?Die FeV nennt für den Erste-Hilfe-Nachweis keine Befristung. Erweiterst du deine Fahrerlaubnis oder lässt sie neu erteilen, brauchst du keinen neuen Kurs, wenn du schon früher an einer solchen Schulung teilgenommen hast. Laut Stadt Dortmund reicht ein alter Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (8 Unterrichtsstunden) bei einer Erweiterung aber nicht: Dann ist der Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten nachzuweisen; frag im Zweifel deine Führerscheinstelle.
FeV § 19 Abs. 2 · Stadt Dortmund: Führerschein, Erste-Hilfe-Nachweis
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Wer für den Führerschein keinen Kurs brauchtKeinen Erste-Hilfe-Nachweis brauchst du unter anderem mit ärztlicher oder zahnärztlicher Approbationsprüfung, einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (zum Beispiel Medizinische Fachangestellte) oder mit einer Sanitäts- oder Rettungsdienstausbildung. Auch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold zählt.
FeV § 19 Abs. 3
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Online-Kurs für den FührerscheinDie FeV verlangt neben Theorie ausdrücklich praktische Übungen. Die Stadt Dortmund schreibt, dass online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse grundsätzlich nicht anerkannt werden; buch also einen Präsenzkurs.
FeV § 19 Abs. 1 · Stadt Dortmund: Führerschein, Erste-Hilfe-Nachweis
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Betrieblicher Ersthelfer: Ausbildung (DGUV Vorschrift 1 § 26)Als Ersthelfer darf dein Betrieb nur Personen einsetzen, die bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet wurden oder eine Sanitäts-, Rettungsdienst- oder abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf haben. Die Ausbildung ist der Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten. Ein Führerschein-Kurs zählt, wenn er nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Stelle stattfand.
DGUV Vorschrift 1, § 26 Abs. 2 (Textfassung der Unfallkasse Brandenburg) · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Betrieblicher Ersthelfer · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (1.5)
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Betrieblicher Ersthelfer: Fortbildung alle zwei JahreDein Betrieb muss dafür sorgen, dass du als Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet wirst (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Die DGUV beschreibt dafür das Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten, spätestens alle 2 Jahre. Wird die Frist ausnahmsweise überschritten, muss die Fortbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgen.
DGUV Vorschrift 1, § 26 Abs. 3 (Textfassung der Unfallkasse Brandenburg) · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Betrieblicher Ersthelfer · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (4.1, 4.2)
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Betrieblicher Ersthelfer: Wer zahlt?Die Teilnahmegebühren für die Standard-Aus- und Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) als Pauschale; für dich als Beschäftigten ist der Kurs damit kostenlos. Abgerechnet wird zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger, nicht direkt mit dem Unternehmen; je nach Träger brauchst du vorher eine Kostenübernahmeerklärung oder meldest dich direkt an. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt das Unternehmen.
DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Betrieblicher Ersthelfer · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Kostenübernahme · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (6.1 bis 6.5)
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer da sein. Bei mehr als 20 sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent, in Kitas ein Ersthelfer je Kindergruppe und in Hochschulen 10 Prozent der Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger kann davon abgewichen werden.
DGUV Vorschrift 1, § 26 Abs. 1 (Textfassung der Unfallkasse Brandenburg) · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Betrieblicher Ersthelfer
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Anerkannte Kursanbieter finden (QSEH)Ermächtigte Ausbildungsstellen findest du bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (BG QSEH) der VBG unter www.bg-qseh.de. Seit 01.01.2015 gelten dort ermächtigte Stellen auch als amtlich anerkannt im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung, ihr Kurs passt also für Führerschein und Betrieb. Die Kriterien für die Ermächtigung stehen im DGUV Grundsatz 304-001 (Ausgabe 2022.04).
DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (1.5, 3.3) · BG QSEH: Ausbildungsstellen · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (2015) · DGUV Grundsatz 304-001
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Erste Hilfe am Kind (für Eltern und Familie)Erste Hilfe am Kind ist ein eigenes Kursformat für Notfälle im Säuglings- und Kindesalter, gedacht für Eltern, Großeltern, Tagesmütter und Babysitter. Einen einheitlichen Umfang gibt es nicht: Die Johanniter nennen zum Beispiel 8 Unterrichtseinheiten (Bamberg) oder 7 Unterrichtseinheiten (Potsdam). Eine Abrechnung über Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist dafür laut Johanniter Potsdam nicht möglich.
Johanniter Oberfranken: Erste Hilfe am Kind (Handzettel) · Johanniter Potsdam-Mittelmark-Fläming: Kurse 2026
Ändert sich
geprüft 14.10.2026
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für KinderFür Personal in Kitas, Schulen und Horten gibt es eine eigene Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten, die Erste Hilfe an Erwachsenen und am Kind verbindet. Wer sie gemacht hat, kann auch als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden. In Kitas verlangt die DGUV Vorschrift 1 einen Ersthelfer je Kindergruppe.
DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2 (BGN-Branchenwissen) · DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (5.1, 5.2) · DGUV Vorschrift 1, § 26 Abs. 1 (Textfassung der Unfallkasse Brandenburg)
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Sportbootführerschein: kein Erste-Hilfe-NachweisFür den Antrag auf den Sportbootführerschein verlangt § 7 SpFV unter anderem Passbild, ärztlichen Tauglichkeitsnachweis und eine Kopie des Kfz-Führerscheins, aber keinen Erste-Hilfe-Nachweis.
Sportbootführerscheinverordnung § 7
Geprüft
geprüft 14.10.2026
Übungsleiter C und Jugendleiter (Beispiel Hessen)Für DOSB-Lizenzen der 1. Stufe verlangen Landessportbünde einen Erste-Hilfe-Nachweis. Beim Landessportbund Hessen muss der Kurs für Übungsleiter C und Jugendleiter eine Grundausbildung mit 9 Lerneinheiten sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Andere Landessportbünde und Fachverbände können das anders regeln, prüf deine Ausbildungsordnung.
Landessportbund Hessen: Ausbildungsordnung (Hauptausschuss Juni 2024, Anlage 2)
Ändert sich
geprüft 14.10.2026

Häufige Fragen

Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?

Das legt jeder Anbieter selbst fest; geprüft haben wir am 14.10.2026 Preise von 33,90 bis 75 Euro (Johanniter 70 und 75 Euro, Malteser 65 Euro, DRK Müllheim 60 Euro, PRIMEROS 33,90 bis 51,40 Euro). Als betrieblicher Ersthelfer zahlst du nichts, die Gebühr trägt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Wie lange ist mein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig?

Die FeV nennt keine Befristung, und bei einer Erweiterung brauchst du keinen neuen Kurs. Für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer darf ein Führerschein-Kurs aber höchstens zwei Jahre zurückliegen.

Wie lange dauert der Kurs?

Mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, meist an einem Tag. Der Kurs ist für alle Führerscheinklassen gleich und inhaltlich identisch mit der betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung.

Wie oft muss ich als Ersthelfer im Betrieb auffrischen?

In der Regel alle zwei Jahre mit dem Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten). Das regelt § 26 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 1.

Wo finde ich einen anerkannten Kurs?

Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (BG QSEH) führt die ermächtigten Ausbildungsstellen unter www.bg-qseh.de. Deren Kurse gelten für Führerschein und Betrieb.

Zählt ein Online-Kurs für den Führerschein?

Nein, die FeV verlangt praktische Übungen, und die Stadt Dortmund schreibt, dass Online-Kurse grundsätzlich nicht anerkannt werden. Buch einen Präsenzkurs bei einer anerkannten Stelle.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung, die DGUV-Vorschriften und deine Führerscheinstelle.